E-Bilanz

Die E-Bilanz ist verbindlich

Mit dem 01.01.2013 ist die Schonfrist, die noch für das Jahr 2012 gewährt wurde, abgelaufen – und die E-Bilanz gemäß § 5b EStG verbindlich. Für die rund 1,35 Mio. bilanzierenden Unternehmen in Deutschland hat dies weitreichende Folgen: Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 sind sie dazu verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Für die Einreichung der Daten zwingend vorgeschrieben: das XBRL-Format.

 

Ziele der elektronischen Bilanz

Mit der E-Bilanz verfolgt die Finanzverwaltung folgende Ziele:

  • Abbau der steuerlichen Bürokratie
  • Aufbau eines Risikomanagementsystems

Die im XBRL-Format überlieferten und standardisierten Daten bieten vor diesem Hintergrund gleich mehrere Vorteile: Zum einen können künftig Umfang und Tiefe der Prüfungsarbeiten in Abhängigkeit vom steuerlichen Risiko festgelegt werden. Zum anderen ermöglicht der Datensatz eine risikoorientierte Auswahl, welche Unternehmen einer Betriebsprüfung zu unterziehen sind und welche Schwerpunkte in der Prüfung gesetzt werden.

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Broschüre "E-Bilanz. Elektronik statt Papier – Einfacher, schneller und günstiger berichten mit der E-Bilanz" herausgegeben. Darin informiert das Ministerium über die Einführung der E-Bilanz, die Hintergründe und Ziele. Im Abschnitt „E-Bilanz – Nachgefragt“ werden häufige Fragen zum Thema beantwortet, zudem enthält das Dokument wichtige BMF-Schreiben zur E-Bilanz im Überblick.

Download der BMF-Broschüre (PDF; 1,32 MB)

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite mehr über die Taxonomie und das XBRL-Format

Informieren Sie sich jetzt gleich über unsere E-Bilanz-Lösung XBRL Publisher