Die Anforderungen an die Registrierung unter www.publikations-serviceplattform.de haben sich geändert. Der elektronische Bundesanzeiger verlangt zusätzlich die Angabe des Registergerichts, der Registerart und der Registernummer. Firmendaten, die vor dem 15.03.2008 angelegt wurden, müssen an diese neuen Voraussetzungen angepasst werden: Vor der Aktualisierung der Daten ist keine Auftragsübermittlung möglich. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater können die Angaben zu ihren Mandanten ab sofort in der Kundendatenbank oder bei der Auswahl des Kunden ergänzen.
Online-Seminar für SmartPublisher: Reibungslos übermitteln
Sie möchten wissen, wie die Übertragung der Daten an den elektronischen Bundesanzeiger abläuft? Unsere Referenten zeigen Ihnen, welche technischen und inhaltlichen Einschränkungen Sie seitens des Bundesanzeigers erwarten – und wie Sie Ihre Unterlagen reibungslos übermitteln. In unseren zweistündigen Online-Seminaren für SmartPublisher bekommen Sie einen fundierten Einblick in den Aufbau und die Funktionen der Software-Lösung.