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ELENA-Verfahren wird eingestellt
Nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Elektronische Signatur nicht ausreichend verbreitet
Grund dafür – so die von den Ministerien veröffentlichte Pressemitteilung – ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Gespeicherte Daten werden gelöscht
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, ein Konzept zu erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

