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GDPdU Compliance

GDPdU | Digitale Betriebsprüfung | GDPdU-Beschreibungsstandard

Unternehmen kommen heutzutage an dem Thema GDPdU nicht mehr vorbei: Denn die digitale Betriebsprüfung – und damit die GDPdU Compliance – gewinnt immer stärker an Bedeutung.
Grundlagen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ – kurz GDPdU – sind eine Neuregelung des Steuersenkungsgesetzes und die damit verbundenen Änderungen der Abgabenordnung (§§ 146 und 147). Dadurch wird der Finanzverwaltung ab dem 01.01.2002 das Recht eingeräumt, die steuerrelevanten Daten von Unternehmen im Rahmen einer Betriebsprüfung auch in digitaler Form anzufordern. Präzisiert werden die GDPdU in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 16.07.2001.
Bereits heute erfolgen mehr als zwei Drittel aller Betriebsprüfungen digital. Dieser Trend zeigt steil aufwärts – und er ist unumkehrbar. Dabei definiert der Gesetzgeber klare Vorgaben, die es zu erfüllen gilt. 

Digitale Unterlagen – Diese Unterlagen sind von der GDPdU betroffen

Generell gilt: Steuerlich relevant sind Daten immer dann, wenn sie für die Besteuerung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. Hierzu zählen in jedem Fall Daten aus der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung. Aber auch andere digitale Unterlagen können als steuerlich relevant eingestuft werden. Einen abschließenden Katalog steuerrelevanter Daten gibt es leider nicht.
Die GDPdU verpflichtet Unternehmen, steuerrelevante Daten über einen aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unveränderbar sowie maschinell les- und auswertbar vorzuhalten. Dabei müssen alle Daten für die drei Zugriffsarten (Z1 = unmittelbarer Zugriff, Z2 = mittelbarer Zugriff und Z3 = Datenträgerüberlassung) für den Prüfer vorgehalten werden.

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ERP-Systemabschaltung
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine GDPdU-konforme Speicherung bzw. Archivierung steuerrelevanter Daten müssen frühzeitig geschaffen werden d. h. solange noch Handlungsalternativen bestehen. Sind die Daten erst einmal aus dem Produktivsystem ausgelagert – ohne zuvor entsprechende Vorkehrungen getroffen zu haben – ist es oft nicht mehr möglich, die von der Finanzverwaltung geforderte maschinelle Auswertbarkeit herzustellen.
Frühzeitiges Handeln sichert Ihre GDPdU Compliance – und vermeidet ein Verzögerungsgeld, das nach Änderung der Abgabenordnung des Jahressteuergesetzes 2009 in einer Höhe von bis zu EUR 250.000 erhoben werden kann.
Durch den Einsatz von Audicon-Lösungen reduzieren Sie persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und steuerliche Risiken des Unternehmens.
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