Die digitale Betriebsprüfung
Wenn der Betriebsprüfer kommt
Die Vorgehensweise bei einer Betriebsprüfung ist wohl jedem Unternehmen
bekannt: Vor der Prüfung schickt das Finanzamt die Prüfungsanordnung,
damit das Unternehmen die Prüfung vorbereiten kann. Dazu gehört seit Einführung der GDPdU 2002 die Zusammenstellung der
entsprechenden steuerrelevanten Daten für den Prüfer.
Bei der Betriebsprüfung kann der Prüfer – laut GDPdU – zwischen drei Zugriffsarten wählen (Z1 = Unmittelbarer Zugriff, Z2 = Mittelbarer Zugriff und Z3 = Datenträgerüberlassung). Dabei ist er selbst während einer Betriebsprüfung nicht auf eine Zugriffsart beschränkt. Schwerpunkt bei kleinen und mittleren Unternehmen ist aber die Datenträgerüberlassung. So kann der Prüfer die Daten direkt in sein Notebook einlesen und mit IDEA – und AIS TaxAudit Professional – prüfen.
Im Unternehmen fallen bei der Datenträgerüberlassung vier Arbeitsschritte an. Welche vier Schritte das sind, haben wir in einer PDF (72 KB) für Sie zusammengefasst.
Bei der Betriebsprüfung kann der Prüfer – laut GDPdU – zwischen drei Zugriffsarten wählen (Z1 = Unmittelbarer Zugriff, Z2 = Mittelbarer Zugriff und Z3 = Datenträgerüberlassung). Dabei ist er selbst während einer Betriebsprüfung nicht auf eine Zugriffsart beschränkt. Schwerpunkt bei kleinen und mittleren Unternehmen ist aber die Datenträgerüberlassung. So kann der Prüfer die Daten direkt in sein Notebook einlesen und mit IDEA – und AIS TaxAudit Professional – prüfen.
Im Unternehmen fallen bei der Datenträgerüberlassung vier Arbeitsschritte an. Welche vier Schritte das sind, haben wir in einer PDF (72 KB) für Sie zusammengefasst.
Die Datenträgerüberlassung und was Sie darüber wissen sollten
Für die Datenträgerüberlassung nach GDPdU werden die Daten eines Unternehmens auf einem Medium (z.B. DVD, CD-ROM, USB-Stick etc.) gesichert. Beschreibende Daten werden zusätzlich auf dem Datenträger gespeichert, so dass der Betriebsprüfer in der Lage ist, die Daten ohne weitere Erklärungen einzulesen.
Hinweis: Die Daten, die auf dem Datenträger gespeichert werden, sollten besonders sorgfältig ausgewählt werden. Sonst erhält der Betriebsprüfer Daten, die er in der Prüfungsanordnung nicht angefordert hat. Wenn es dann zu Zufallsfunden kommt, darf der Betriebsprüfer diese Daten verwenden – ein Verwertungsverbot besteht nach deutschem Recht nicht.
Sobald der Betriebsprüfer die Daten in IDEA und AIS TaxAudit Professional importiert hat, beginnt er mit der Analyse der Daten – teilweise durch Prüfmakros automatisiert.
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Hinweis: Die Daten, die auf dem Datenträger gespeichert werden, sollten besonders sorgfältig ausgewählt werden. Sonst erhält der Betriebsprüfer Daten, die er in der Prüfungsanordnung nicht angefordert hat. Wenn es dann zu Zufallsfunden kommt, darf der Betriebsprüfer diese Daten verwenden – ein Verwertungsverbot besteht nach deutschem Recht nicht.
Sobald der Betriebsprüfer die Daten in IDEA und AIS TaxAudit Professional importiert hat, beginnt er mit der Analyse der Daten – teilweise durch Prüfmakros automatisiert.
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