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Datenanalyse in der Revision

Wenn es um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensführung geht, steht die Revision mit an erster Stelle. Als Wächter über die unternehmensinternen Prozesse beschäftigt sie sich mit der Überprüfung der in den EDV-Systemen vorgehaltenen Massendaten. Dabei geht es zum einen um Potenzialanalysen, d. h. Auswertungen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten (Effizienzsteigerung, Prozessoptimierung) und zum anderen um Ordnungsmäßigkeitsprüfungen. Neben ihrer Prüfungs- und Beratungsfunktion muss die Revision außerdem noch eine Vielzahl berufsrechtlicher Vorgaben erfüllen.

Präzise und effizient dank Datenanalyse-Software

Die Revision ist nicht nur – gesetzliche – Pflicht, sondern auch Kür. Der Einsatz von Datenanalyse-Software hat viele Vorteile:
Stetig wachsende Datenvolumina in Unternehmen erschweren Ihre Prüfungen. Der Zugriff auf Papierunterlagen ist 1. unpraktisch und 2. aufgrund der Datenmenge inzwischen quasi unmöglich. Stichprobenanalysen mit Hilfe von Software-Lösungen erhöhen die Qualität und Quantität Ihrer Prüfungen.
Nicht nur das Datenvolumen vergrößert sich, sondern auch die Anzahl der Systeme steigt. Mit Hilfe von Datenanalyse-Software lassen sich Daten aus verschiedenen Systemen auf Auffälligkeiten überprüfen: Sie sind systemunabhängig in der Lage, Ad-hoc-Analysen durchzuführen (z. B. können Sie so Ihre Buchungsdaten Ihres Finanzbuchhaltungssystems mit denen Ihres Liefersystems vergleichen).
Prüfungen können per Knopfdruck – vom Einlesen der Daten bis zum Ergebnis automatisiert – ablaufen. So minimieren Sie den Aufwand bei identischen Prüfungen.
Prüfungsansätze wie z. B. Benford’s Law, Chi-Quadrat-Test oder einfach nur der Vergleich von Mitarbeiterkontonummern mit Lieferantendaten etc. liefern interessante – und vor allem auch unternehmensentscheidende Ergebnisse – in der Revision.
Auch in diesem Bereich unterstützt Sie Datenanalyse-Software, wenn es darum geht festzustellen, ob Ihre verschiedenen Systeme konsistent und fehlerfrei miteinander kommunizieren.

Interne Revision und die gesetzlichen Anforderungen
Durch das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ – kurz KonTraG – wurde die Interne Revision zum festen Bestandteil der Corporate Governance.

Kreditinstitute sind nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 KWG zur Einrichtung einer Internen Revision verpflichtet. Ihre Aufgaben bzw. Pflichten sind in den „Mindestanforderungen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Kreditinstitute“ – kurz MaRisk – geregelt. Für Versicherungen gelten die Vorschriften des Solvency II. Der Sarbanes-Oxley Act – kurz SOX – gilt für Unternehmen und deren Tochterunternehmen, die an der amerikanischen Börse gelistet sind.

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